AV Vereinbarung nach DSGVO

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Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AVV)

Als Ihr IT-Dienstleister sind wir grundsätzlich in der Pflicht, datenschutzrechtliche Vorgaben einzuhalten und darüber hinaus jedwede Information strickt vertraulich zu behandeln. Dies garantieren wir, sowie jeden Grundsatz zur IT-Sicherheit, wie einen roten Faden bei allen unseren Dienstleitungen bereits seit unserer Gründung 1998.

Neben unserer Garantie müssen Sie rechtlich gleichwohl einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AVV) nach EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) mit uns schließen, wenn Sie personenbezogene Daten durch uns verarbeiten lassen. Dies ist z.B. der Fall, wenn Sie personenbezogene Daten auf unseren Servern im Rechenzentrum speichern. Hierfür gelten die Regelungen nach Art. 28 DSGVO.

Die AVV garantiert Ihnen bei allen unseren Werk- und Dienstleistungen die Einhaltung bestimmter technischer und organisatorischer Maßnahmen zum Schutz von personenbezogenen Daten. Sie finden somit auch auf andere Geschäftsgeheimnisse Anwendung.

So schließen Sie eine AVV mit uns ab

Sie haben zwei Möglichkeiten:

  • Entweder laden Sie sich die AV Vereinbarung (Rahmenvertrag) als Formular herunter und füllen dieses selbst aus (das geht am schnellsten).
  • Oder Sie schreiben uns eine formlose E-Mail mit Ihrem Anliegen und bereiten den Rahmenvertrag passend vor (bitte planen Sie ca. eine Woche Bearbeitungszeit ein).

Downloads zur AV Vereinbarung (Rahmenvertrag und Anlagen)

Hier finden Sie den AVV Rahmenvertrag sowie die jeweils aktuellsten Versionen der Anlagen zur Auftragsdatenverarbeitung zum Download. Bitte drucken Sie sich die Anlagen aus und legen Sie diese mit dem Rahmenvertrag zusammen ab.

Ausfüllen und Unterschrift

Sie müssen zunächst auf der AVV Rahmenvereinbarung die Angaben zu den "Datenarten/-kategorien und Kategorien betroffener Personen" ankreuzen bzw. ergänzen (siehe auch Abschnitt Häufige Fragen unten).

Bitte lassen Sie den Vertrag sodann je nach Rechtsform von Ihrem Vorstand, Geschäftsführer oder Inhaber unterzeichnen und senden Sie uns anschließend den Vertrag zurück (entweder als E-Mail/PDF-Anhang oder zweifach im Original per Post).

Der Vertrag erhält seine Gültigkeit, sobald dieser durch uns bestätigt wurde. Sie erhalten ihn von uns unterschrieben ebenfalls per PDF oder im Original auf dem Postweg zurück.

Häufige Fragen

Folgende Antworten zur AVV beantworten wir Ihnen gerne direkt:

Was sind "Datenarten/-kategorien und Kategorien betroffener Personen"?

Hier ist eine genauere Spezifikation der Daten gemeint, die im Auftrag verarbeitet werden (also z.B. bei uns gespeichert werden). Die DSGVO sieht vor, dass Sie als "Verantwortlicher" bei der Verarbeitung personenbezogener Daten so weit wie möglich zwischen den verschiedenen Kategorien betroffener Personen unterscheiden müssen.

Bitte beachten Sie, dass wir Ihnen in den meisten Fällen leider keine Hilfestellung bei der Auswahl der Datenarten oder Personen-Kategorien bieten können, da wir keine Einsicht auf die Daten nehmen, die Sie bei uns im Rechenzentrum speichern bzw. erfassen und verarbeiten.

Wo finde ich Anlage 4?

Siehe auch vorherige Frage.

Sie haben zwei Möglichkeiten, die "Datenarten/-kategorien und Kategorien betroffener Personen" näher zu spezifizieren.

  1. Entweder erstellen Sie eine eigene Anlage, die diese Daten definiert und erläutert. Dann kreuzen Sie Anlage 4 an und legen diese als Vertragsanlage zur AVV bei.
  2. Oder Sie verzichten auf Anlage 4 und kreuzen direkt die in Ihrem Fall zutreffenden Datenarten und Personen-Kategorien an. Dazu haben wir Ihnen eine grobe Vorauswahl vereinfacht dargestellt.

Wo finde ich Anlage 5?

Die DSGVO bestimmt, dass Sie als "Verantwortlicher" bei der Verarbeitung personenbezogener Daten bestimmen, wie diese Daten zu verarbeiten sind. Als Auftragnehmer sind wir von all-connect also weisungsgebunden.

Falls Sie uns "ergänzende Weisungen im Umgang mit personenbezogenen Daten" erteilen möchten, können Sie dies in Anlage 5 tun. Legen Sie diese als Vertragsanlage zur AVV bei.

AVV im Original auf dem Postweg oder digital per E-Mail?

Die DSGVO macht keine näheren Angaben, wie die Auftragsverarbeitung vereinbart werden muss. Unsererseits legen wir wert auf die Eindeutigkeit einer solchen Vereinbarung und wir verzichten daher auf eine schwer nachvollziehbare "Online per Mausklick"-Vereinbarung.

Je nach Ihrer Wahl können Sie uns die Unterlagen unterschrieben per Mail als PDF oder im Original per Post (zweifach!) zukommen lassen. Sie erhalten den von uns gegengezeichneten unterschriebenen Vertrag dann ebenfalls digital oder per Post im Original zurück.

all-connect Data Communications GmbH
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