Rechtliche Situation zum all-connect STR System

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In der März Ausgabe (2004) der iX aus dem Heise Verlag wurden rechtliche Aspekte von Viren- und Spam-Filtern thematisiert. Hinsichtlich dieser Debatte möchten wir folgende Anmerkungen und Hinweise geben, die insbesondere auch von Relevanz für unsere Partner und Reseller sind.

Löschen vs. Sperren

Grundsaetzlich betrachten wir juristisch die Situation dahingehend, dass keine Mails gelöscht werden, sondern bestimmte Teilnehmer im Internet gesperrt werden. Darunter auch Teilnehmer, die auf unseren virtuellen Servern Schaden anrichten, in dem grosse Mengen ungültig formatierter Mails jeweils gleichen Inhalts eingeliefert werden und damit stossweise, unsere Dienste be- und überlasten.

Die detaillierte Funktionsweise des STR Systems entnehmen Sie den Anti-Spam Resources im CFO.

"Hausrecht"

Das Recht des Sperrens einzelner Teilnehmer ist im Übrigen kein Mittel, das erst durch Spammails relevant wurde. Schon immer betreibt all-connect als Netzwerkdienstleister eine Infrastruktur, derer sich Kunden in bester Weise bedienen können. Zum Betrieb definieren wir auch den Schutz vor unbefugter Nutzung, um stets gleichbleibende Qualität und Verfügbarkeit zu gewährleisten.

Das Recht zur Sperrung unserer Dienste behalten wir uns unbeschadet von Vertragsleistungen ausdrücklich auch in Zukunft jederzeit vor. Auf dieses Vorbehaltsrecht wird seit März 2004 zusätzlich und ausdrücklich (auch im Interesse unserer Kunden und Partner) mit jedem SMTP Verbindungsaufbau hingewiesen.

Kundeninformation & Wahlrecht

Die Einführung des STR Systems geschah in den Monaten November und Dezember 2003 parallel mit einer Mailservermigration. Auf die damalige schrittweise Aktivierung eines Spam-Schutzes durch das STR System wurde deutlich mit Hinweis auf die Anti-Spam Resources hingewiesen.

Von Beginn an war und ist es dabei möglich, das STR System nicht zu nutzen - dieses Wahlrecht des Kunden bleibt auch in Zukunft auf der Basis eines virtuellen Servers (als pro Domain) bestehen.

Unseren Partnern und Kunden empfehlen wir, diese Informationen an ihre etwaigen Kunden bzw. ihre Arbeitnehmer ebenfalls weiterzugeben und im Zweifel zum / zur allgemeinen Vertragsbestandteil / Betriebsvereinbarung zu machen. Für eine weitere Rechtsberatung verweisen wir jedoch auf anwaltliche Auskünfte.